Die private Haftpflichtversicherung kommt zwar für Schäden beim Fahrradfahren auf. Aber gilt ein E-Bike/Pedelec als Fahrrad oder nicht? Wenn ein Motor am Rad ist, ist es nicht sicher, ob die Privathaftpflicht leistet. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es heute etwa 150 Anbieter von Privathaftpflichtpolicen. Alle haben eigene Bedingungen. Bis vor 20 Jahren waren die Klauseln noch einheitlich. Fahrräder waren eingeschlossen, aber es gab noch keine mit Motor. Schon gar keine mit Antriebshilfe, die von alleine rollen können. Klar geregelt ist nur die Nutzung der sogenannten S-Pedelec oder E-Bikes, die bis 45 km/h fahren können. Diese benötigen ein Versicherungskennzeichen und sind dann darüber haftpflichtversichert.
Umstritten ist aber die Versicherung für die langsameren Pedelecs bis 25 km/h. Ein Unfall könnte deren Nutzer in finanzielle Probleme stürzen. Hier sollte in jede einzelne Police geschaut werden, ob E-Bike/Pedelec auch mit Antriebshilfe mitversichert sind.
Das Pedelec ist insbesonders bei älteren Menschen beliebt, die aber oftmals durch ein vermindertes Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen sowie nachlassende Muskelkraft stark unfallgefährdet sind.
Seitdem Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor boomen, steigen auch die Unfallzahlen mit den leisen Flitzern sprunghaft an. Eine Studie zu Verletzungen bei Fahrradfahrern zeigt, dass etwa jeder zweite Unfall Kopf und Arme betrifft, in zwei Drittel aller Fälle die Beine und bei jedem Fünften der Brustkorb verletzt ist. Experten rechnen mit ähnlichen Verletzungsformen wie bei herkömmlichen Fahrrädern, die durch die höhere Kollisionsgeschwindigkeit bei E-Bike-Unfällen jedoch drastischer ausfallen können.
Speziell bei der Suche nach dem passenden Unfallversicherungsschutz sollte man auf spezielle Risikoeinschlüsse (wie z.B. Bewusstseinsstörungen) aber auch auf das Bedingungswerk achten.